Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote, Verträge und laufenden Services gegenüber Unternehmern. Stand: September 2026.
Geltung
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und laufenden Services der Lumora Automation e.U. („Lumora", „wir") gegenüber Unternehmern im Sinn des UGB („Kunde", „Sie"). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Mit Annahme eines Angebots, schriftlicher Beauftragung oder Go-Live gelten diese AGB als vereinbart.
Einzelverträge (Angebot, Auftragsbestätigung, Auftragsverarbeitungsvertrag) gehen im Zweifel vor.
1. Leistungen
Maßgeblich ist der im jeweiligen Angebot beschriebene Leistungsumfang, typischerweise Konzeption und Einrichtung von Automatisierungen (z. B. Störungsmeldung, Benachrichtigung, Dokumentation) sowie der vereinbarte laufende Service.
Nicht angeführte Leistungen sind Zusatzleistungen und werden gesondert vereinbart.
Ziel ist eine praxisnahe Lösung, die sich in bestehende Abläufe einfügt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (Umsatz, Ersparnis, Reaktionszeit) wird nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt ist.
2. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form bereit:
- Zugänge zu den vereinbarten Systemen (z. B. Make.com, n8n, WhatsApp Business, Notion, Softr, E-Mail, Hosting)
- Anlagendaten, Kontakte, Bildmaterial und fachliche Vorgaben
- Ansprechpartner und Freigaben
Der Kunde sichert zu, über die Rechte an beigestellten Inhalten zu verfügen, und hält Lumora bei Ansprüchen Dritter daraus schad- und klaglos.
Verzögerungen durch fehlende Inhalte, Zugänge oder Freigaben gehen zulasten des Kunden.
3. Domain, Hosting und Drittkonten
Domain, Hosting und Konten bei Drittanbietern (Make.com, WhatsApp, Notion, Softr, E-Mail, Telefonie u. a.) stellt der Kunde bereit, bezahlt und verwaltet, sofern im Angebot nichts anderes steht.
Lumora erhält die für die Arbeit nötigen Zugänge. Änderungen an diesen Konten durch den Kunden oder Dritte, die den Betrieb beeinträchtigen, liegen in der Sphäre des Kunden.
4. Drittanbieter, Lizenzen und APIs
APIs, Plugins, KI-Modelle und vergleichbare Dienste, die für den vereinbarten Umfang nötig sind, sind mit der monatlichen Servicegebühr abgegolten, soweit das Angebot nichts anderes regelt.
Erweiterungen über den vereinbarten Umfang hinaus (zusätzliche Kanäle, Module, Modelle, Volumen) sind Zusatzleistungen.
Verfügbarkeit, Preise und Nutzungsbedingungen der Drittanbieter liegen außerhalb unserer Kontrolle. Ausfälle oder Änderungen dort begründen keinen Mangel der Lumora-Leistung, soweit wir die vereinbarte Einrichtung und Betreuung erbracht haben.
5. Korrekturen und Freigabe
Korrekturen innerhalb des vereinbarten Umfangs sind ohne zahlenmäßige Begrenzung inkludiert, bis der Kunde einen vorgelegten Stand freigibt.
Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte, schriftliche Rückmeldung zu einem Stand.
Nicht umfasst sind zusätzliche Funktionen, zusätzliche Module und grundlegende Konzeptänderungen nach Freigabe. Das sind Zusatzleistungen.
6. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden vor Ausführung schriftlich abgestimmt (E-Mail genügt). Umfang und Preis werden im Einzelfall vereinbart. Ohne Einigung über das Entgelt besteht keine Pflicht zur Ausführung.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Beträge, zuzüglich gesetzlicher USt.
Sofern nicht anders vereinbart:
- der einmalige Projektbetrag sowie die ersten 3 Monatsbeiträge des Service sind mit Go-Live fällig
- danach wird der Service monatlich im Voraus verrechnet
- Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug
Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie die gesetzliche Betreibungskostenpauschale. Weitere notwendige Einbringungskosten bleiben vorbehalten.
Bei Verzug von mehr als 30 Tagen kann Lumora nach schriftlicher Ankündigung weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
8. Verzögerte Inbetriebnahme
Verzögert sich das Go-Live aus Gründen in der Sphäre des Kunden (fehlende Inhalte, Zugänge, Freigaben) um mehr als 4 Wochen ab schriftlicher Fertigstellungsmeldung, darf Lumora den bis dahin erbrachten Umfang abrechnen. Die Mindestlaufzeit des Service beginnt in diesem Fall mit Rechnungslegung.
9. Rücktritt vor Go-Live
Tritt der Kunde vor Go-Live zurück, ist der bis zum Zugang der schriftlichen Erklärung tatsächlich erbrachte Aufwand anteilig nach Fertigstellungsgrad der Angebotspositionen abzurechnen. Angefallene Fremdkosten sind gesondert zu ersetzen.
Tritt Lumora ohne wichtigen Grund zurück, wird ebenfalls nur der tatsächlich erbrachte Aufwand verrechnet.
10. Projektstart, Fertigstellung, Abnahme
Projektstart nach Annahme des Angebots und Bereitstellung der erforderlichen Inhalte und Zugänge.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
Nach schriftlicher Fertigstellungsmeldung hat der Kunde 10 Werktage Prüffrist. Erfolgt in dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge mit konkreter Bezeichnung, gilt das Werk als abgenommen. Als abgenommen gilt es auch mit produktiver Nutzung.
Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln für Unternehmergeschäfte.
Nicht umfasst sind Mängel, die beruhen auf:
- Hosting und Serverumgebung des Kunden
- Drittanbieter-Diensten (Make.com, WhatsApp, Notion, Softr, KI-Anbieter u. a.)
- beigestellten Inhalten oder Daten
- Updates Dritter
- eigenmächtigen Änderungen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
12. Haftung
Lumora haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist ferner die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Rufschädigung und sonstige mittelbare Schäden.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt mit dem einmaligen Auftragsvolumen (Projekt) beziehungsweise der Jahresservicegebühr (laufender Service).
Ansprüche aus Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.
13. Laufender Service
Der Service beginnt mit Go-Live. Kommt ein Go-Live aus Gründen, die nicht bei Lumora liegen, nicht zustande, beginnt die Mindestlaufzeit mit Rechnungslegung nach Punkt 8, spätestens 12 Wochen nach Annahme des Angebots.
Mindestlaufzeit: 12 Monate. Danach kündbar mit 3 Monaten Frist jeweils zum Monatsende. Kündigung schriftlich; E-Mail genügt.
Beide Seiten können aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, etwa bei anhaltendem Zahlungsverzug trotz Mahnung, grobem Vertragsverstoß oder Zahlungsunfähigkeit.
Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund in der Mindestlaufzeit oder beendet Lumora aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, werden die bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit ausstehenden Monatsbeiträge fällig; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bei Kündigung aus einem von Lumora zu vertretenden wichtigen Grund entfällt diese Pflicht.
14. Wertsicherung
Die monatliche Servicegebühr ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria (oder Nachfolgeindex). Anpassung frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit, danach höchstens einmal jährlich zum 1. Jänner, entsprechend der Indexveränderung der vorangegangenen 12 Monate. Ankündigung mindestens einen Monat im Voraus schriftlich.
15. Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an Konzeption, Flows, Automatisierungen, Dashboards, Chatbots und individuell erstelltem Code bleibt bei Lumora.
Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf den vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht an der laufenden Lösung.
Beigestellte Inhalte und die im System gespeicherten Betriebsdaten (Störungen, Anlagen, Wartung, Kundendaten usw.) bleiben Eigentum des Kunden.
16. Ende des Vertrags und Daten
Bei Vertragsende hat der Kunde Anspruch auf Export der gespeicherten Betriebsdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.
Eine Übergabe der Flows, Dashboards, Chatbots, Automatisierungen oder sonstiger technischer Komponenten erfolgt nicht. Diese verbleiben bei Lumora.
Eine Fortführung der Lösung auf Infrastruktur oder Konten von Lumora nach Vertragsende ist ausgeschlossen.
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Lumora darf Zugänge, Flows und Funktionen deaktivieren, nachdem die Daten gemäß diesem Punkt zum Export bereitstanden. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
17. Datenschutz
Soweit Lumora personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Er ist Bestandteil des Vertrags und gesondert zu unterfertigen.
Einzelheiten zur Website stehen in der Datenschutzerklärung.
18. Referenz
Der Kunde stimmt zu, dass Lumora das Projekt unter Nennung von Firma und Logo als Referenz verwenden darf. Der Widerruf ist jederzeit formlos schriftlich möglich; die Nennung wird in angemessener Frist entfernt.
19. Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 4061 Pasching / Linz sachlich zuständige Gericht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand
September 2026. Anbieterangaben im Impressum.